Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firmensitz:

Supernova GbR
Sebastian Berger
Heinrich-Marschner-Str. 26
85591 Vaterstetten

1) Geltungsbereich

a. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Supernova GbR (im Folgenden: „Supernova“) mit dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuellen Fassung. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

b. Mit der Unterzeichnung des Vertrags durch den Kunden, spätestens jedoch mit Entgegennahme von Lieferungen erkennt der Kunde von Supernova die Geltung dieser AGB an.

c. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Supernova ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Supernova in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.

d. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Supernova maßgebend.

e. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Dies gilt nicht, wenn eine Abweichung ausdrücklich vereinbart ist. 

2) Vertragsabschluss und Rücktritt

a. Angebote von Supernova sind freibleibend und unverbindlich. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde gegenüber Supernova ein verbindliches Angebot ab, den Vertrag mit Supernova zu schließen. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) an den Kunden oder durch Erbringung der bestellten Leistung zustande.

b. Mündliche oder schriftliche Kostenvoranschläge von Supernova stellen lediglich unverbindliche Aufwandsschätzungen dar, es sei denn die Verbindlichkeit wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.

c. Sollte Supernova durch Umstände, die sie nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten hat, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere durch höhere Gewalt, ist Supernova zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3) Leistungsumfang

a. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag.

b. Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben für die Leistungserbringung (beispielsweise hinsichtlich musikalischer Gestaltung oder Songauswahl) macht, ist Supernova in der künstlerischen und technischen Umsetzung und Gestaltung der Leistungserbringung frei. Vorgaben für die Leistungserbringung sind Bestandteil der Auftragsbestätigung bzw. des Vertrags.

c. Sämtliche Arbeiten werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden ausgeführt.

d. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot oder die Auftragsbestätigung hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Supernova unterrichtet den Kunden unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen.

e. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Supernova eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Supernova ist nicht für eventuelle Schäden zu belangen, die durch die vom Kunden verursachte Verzögerung entstanden sind.

f. Supernova ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise selbst auszuführen, oder sich zu deren Erbringung sachkundiger Dritter zu bedienen.

4) Zusatzleistungen

a. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im Kostenvoranschlag oder Angebot erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.

5) Leistungs-/Lieferfristen und -termine

a. Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

b. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen) termingemäß bei Supernova eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Können vereinbarte Lieferzeiten oder Termine aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Supernova liegen, nicht eingehalten werden, hat der Kunde gegenüber Supernova keine Ersatzansprüche für Schäden, die aus der verspäteten Lieferung resultieren.

c. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.

d. Bei Lieferverzögerungen aus Gründen, welche Supernova nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

6) Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

b. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung von Supernova sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Supernova ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7) Zahlungsverzug

a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

b. Für jede Mahnung von Supernova wird eine Mahnpauschale in Höhe von € 40,00 fällig. Zudem berechnet Supernova vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

8) Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

b. Supernova kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.

9) Stornierung

a. Storniert der Kunde vor Beginn der vereinbarten Zeit den Auftrag, so hat er dieses schriftlich zu erklären. Der Zeitpunkt der Stornierung ist der Tag, an dem diese bei Supernova schriftlich eingeht.

Stornogebühren:

  1. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers ab Auftragserteilung werden 10% der Auftragssumme (Netto) in Rechnung gestellt.
  2. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers von 90 Kalendertagen vor dem geplanten Auftritt werden 50% der Auftragssumme (Netto) in Rechnung gestellt.
  3. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers 30 Kalendertage vor dem Auftritt werden 100% der Auftragssumme (Netto) in Rechnung gestellt.

10) Geheimhaltung und Datenschutz

a. Die Parteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen wechselseitig anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter schützen. Über die vertraulichen Informationen ist insbesondere Stillschweigen zu bewahren, diese sind ausschließlich für die Durchführung der Zusammenarbeit und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

b. „Vertrauliche Informationen“ sind insbesondere im Vertrag vereinbarte Informationen.

c. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt, veröffentlicht und / oder ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben waren.

d. Werden Supernova vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie den Kunden hierüber schriftlich zu benachrichtigen. Supernova wird solche Informationen nicht ohne Zustimmung des Kunden verwerten.

e. Supernova gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in Deutschland, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz.

11) Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

a. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Verträgen mit Supernova ist der Sitz von Supernova. 

b. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen mit Supernova ist München. Supernova ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

c. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Supernova und dem Kunden gilt, unabhängig vom rechtlichen Grund, das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

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